
Wildtiere in der Stadt und ihre Rechte
Wenn es um die Rechte von Tieren (in der Stadt) geht, dann ist es nicht ganz einfach, sich einen Überblick zu verschaffen. Um für die Schweiz ganz oben zu beginnen: In der Schweizer Bundesverfassung ist die „Würde der Kreatur“ geschützt. Darunter ordnen sich eine ganz Reihe nationaler Gesetz-gebungen wie etwa das Tierschutz- oder das Hundegesetz. Ausserdem hat die Schweiz internationale Abkommen wie etwa zum internationalen Handel mit Tieren unterzeichnet. Wer aber in die Tiefen der Rechte (von Tieren) und die Pflichten (von Menschen ihnen gegenüber) eindringen möchte, wer rausfinden möchte, wo die Schweiz Defizite hat oder zumindest Baustellen, der fährt am besten, wenn er sich dafür eine Reiseführerin sucht. – Ich habe mich bei Christine Künzli, der Stiftung „Tier im Recht“ erkundigt und wir haben uns an einem symbolischen Ort verabredet: in einem Tierpark, in dem viele wilde importierte Tiere in Gehegen, Aquarien oder Käfigen leben, wo sich heimische Wildtiere wie Raben oder Eichhörnchen frei bewegen und Haustiere oft an der Leine ihrer BesitzerInnen spazieren geführt werden. Für jede dieser Kategorien gelten teilweise andere Gesetze und Verordnungen. Keine Bange… Christine Künzli ist eine ausgesprochen gute Reiseführerin!
Shownotes
Mein herzlichster Dank geht an Christine Künzli, Juristin und Mitglied der Geschäftsstelle der Stiftung „Tier im Recht“.
Relevante Links:
* Stiftung Tier im Recht: https://www.tierimrecht.org/de/
* Gesetzgebungen in der Schweiz: https://www.tierimrecht.org/de/recht/gesetzestexte/
Über Feedbacks, Kommentare und Shares würde ich mich sehr freuen.
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